Nach der Entscheidung des EuGH im Verfahren Simone Leitner/TUI Deutschland schien Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude fast sicher. Die Autorin befasste sich bereits in ihrem Betrag Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude - ein Rechtsabenteuer1), mit den Fragen, die dieser Schadenersatzanspruch für den Praktiker aufwirft. Am 1. 1. 2004 soll§ 31e Abs 3 KSchGin Kraft treten. Sind damit alle Probleme gelöst?
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