Vom Dienstnehmer bei Erbringung der Arbeitsleistung verursachte Schäden sind häufig, man denke etwa an Fehlgeld, verlorenes Werkzeug oder vom Dienstnehmer verursachte Schäden an einem Firmenwagen. Ob sich Dienstgeber im Falle einer Schadensverursachung regressieren, liegt grundsätzlich in deren Ermessen und wird vom Einzelfall abhängen. Im Zusammenhang mit dem Homeoffice-Paket ist das DHG nun wieder in den Fokus gerückt, der nachfolgende Artikel gibt einen Überblick von der Entstehung des Gesetzes bis zur Bedeutung im Homeoffice.
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