Steuerrecht

Schadenersatz in Form abstrakter Renten nicht steuerbar

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Eine systematisch und teleologisch konsistente verfassungskonforme Interpretation

Schadenersatz für entgehende Einnahmen aus einer steuerpflichtigen Tätigkeit ist steuerpflichtig. Davon zu unterscheiden ist Schadenersatz in Form "abstrakter Renten" für einen Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit: Wird der Schaden aus einer verlorenen Selbsterhaltungsfähigkeit auf Basis einer ohne den Schaden möglichen, jedoch tatsächlich nicht ausgeübten Tätigkeit geschätzt, so ersetzen die Rentenzahlungen nicht Einnahmen aus einer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Solche abstrakten Renten sind zur Gänze nicht steuerbarer Schadenersatz.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/221

15.04.2022
Heft 4/2022
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.