Eine systematisch und teleologisch konsistente verfassungskonforme Interpretation
Schadenersatz für entgehende Einnahmen aus einer steuerpflichtigen Tätigkeit ist steuerpflichtig. Davon zu unterscheiden ist Schadenersatz in Form "abstrakter Renten" für einen Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit: Wird der Schaden aus einer verlorenen Selbsterhaltungsfähigkeit auf Basis einer ohne den Schaden möglichen, jedoch tatsächlich nicht ausgeübten Tätigkeit geschätzt, so ersetzen die Rentenzahlungen nicht Einnahmen aus einer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Solche abstrakten Renten sind zur Gänze nicht steuerbarer Schadenersatz.
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