Am 25. 12. 2014 ist die am 5. 12. 2014 im ABl der Europäischen Union veröffentlichte EU-Richtlinie über Schadenersatzklagen bei Verstößen gegen das Kartellrecht1 in Kraft getreten. Die Richtlinie soll es den Bürgern und Unternehmen der Mitgliedstaaten erleichtern, Ersatz für einen Schaden zu erhalten, der ihnen aufgrund einer Zuwiderhandlung gegen kartellrechtliche Bestimmungen entstanden ist. Die Richtlinie ist der vorläufige Schlusspunkt einer langjährigen Entwicklung, die durch die Europäische Kommission bereits im Jahr 2005 mit dem sog "Grünbuch"2 begonnen hat. In den letzten Jahren, insb seit dem Jahr 2011, häuften sich Entscheidungen sowohl des EuGH als auch der nationalen Höchstgerichte zu dem Themenkreis "private enforcement". Aufgrund der immer größer werdenden Bedeutung dieses Rechtsgebietes und der doch einigermaßen großen Unterschiede zwischen den diesbezüglichen nationalen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit wurde nunmehr eine entsprechende Richtlinie verabschiedet. Im Folgenden sollen die Ziele, die wesentlichsten Bestimmungen und die Auswirkungen auf das österreichische Recht dargestellt werden.
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