Wirtschaftsrecht

Schadenersatz wegen Nichtumsetzung von EG-Recht

Erich Novacek

Setzt ein Mitgliedstaat eine Richtlinie verspätet, (grob) fehlerhaft oder überhaupt nicht in innerstaatliches Recht um oder verstößt innerstaatliches Recht gegen andere gemeinschaftsrechtliche Vorschriften oder gegen EuGH-Judikatur, so gilt dies als legislatives Unrecht. Zusätzlich zu den steuerrechtlichen Rechtsmitteln einschließlich Vorabentscheidung durch den EuGH gegen EG-widrige Steuervorschreibungen kann der durch solches legislatives Unrecht Betroffene vom Mitgliedstaat Schadenersatz fordern.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 270

15.05.1997
Heft 5/1997
Autor/in
Erich Novacek

Dr. Erich Novacek war nach einigen Jahren Finanzdienst 30 Jahre lang Steuerreferent in der Wirtschaftskammer Oberösterreich und danach ein Jahr lang Mitarbeiter einer Linzer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.