Wirtschaftsrecht

Schadensberechnung bei Kursverlusten: Kein Ersatz des Marktrisikos

Dr. Andreas Zahradnik / Mag. Heidelinde Schrutz

Die laufende Diskussion um die Berechnung der Schadenersatzhöhe bei Anlegerschäden hat einen neuen Aspekt erhalten: Der OGH hat in einer aktuellen Entscheidung (6 Ob 28/12d)1 die mittlerweile bereits gefestigte Rechtsprechung zur hypothetischen Alternativveranlagung bestätigt sowie deren dogmatische Einordnung in das System des Schadenersatzrechtes behandelt. Erstmals hat der OGH in dieser Entscheidung Lehrmeinungen aufgegriffen, die eine Berücksichtigung des allgemeinen Marktrisikos bei der Schadensberechnung im Falle einer Haftung in Vermögensveranlagungsfällen fordern. Schadenersatzansprüche sollen nicht zu einer Bereicherung des Anlegers führen, wenn und soweit sein Schaden auf die allgemeine Marktentwicklung zurückzuführen ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/617

15.10.2012
Heft 10/2012
Autor/in
Andreas Zahradnik

Dr. Andreas Zahradnik ist Partner und Leiter des Bankrecht-Teams bei DORDA BRUGGER JORDIS. Er war am Anlass-Verfahren beteiligt. Neben Bankrecht und Finanzierungen liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte in Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, M&A, Private Equity und Venture Capital sowie Umstrukturierungen und Insolvenzen.

Heidelinde Schrutz

Mag. Heidelinde Schrutz ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltsanwärterin bei DORDA BRUGGER JORDIS.