VwGH 20. 10. 2021, Ra 2020/15/0048
➜ Unterinstanz: BFG 5. 3. 2020, RV/2100318/2015
betreffend: USt 2009 bis 2011 sowie Feststellung der Einkünfte 2009 bis 2011 gem § 188 BAO
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