Steuerrecht

Schätzung: Sicherheitszuschlag als Strafe?

Christoph Ritz

Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung stellt sich heraus, daß die Aufzeichnungen eines Betriebes in nicht unbedeutendem Ausmaß formelle Mängel aufweisen. Das Beweisverfahren über die inhaltliche Richtigkeit sowie die vom Prüfer vorgenommenen Verprobungen (Nachkalkulationen) ergeben jedoch, daß an der inhaltlichen Richtigkeit der erklärten Umsätze (Einnahmen) kein Zweifel besteht.

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 30

01.01.1995
Heft 1/1995
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).