Steuerrecht

Schätzung und Verspätungszuschlag wegen Nichtabgabe der Vorauszahlungserklärung nach § 121 Abs 3 EStG?

Gerold Walder

Mit dem Strukturanpassungsgesetz wurde eine spezielle Abgabenerklärungspflicht in das EStG eingefügt. Kommt der Steuerpflichtige dieser Pflicht nicht fristgerecht nach, führt die Finanzbehörde automationsunterstützt pauschale Schätzungen mit Sicherheits- und Verspätungszuschlägen durch. Dabei geht sie willkürlich vor und macht ihren Rechtsträger amtshaftungspflichtig.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 36

15.01.1997
Heft 1/1997
Autor/in
Gerold Walder

MMag. Gerold Walder ist als Steuerberater bei Walder & Braito Steuerberatung in Ötztal/Bahnhof tätig. Er ist Universitätslektor am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht (Finanzrecht) der Universität Innsbruck, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Landesstelle Tirol und Prüfungskommissär der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.