(Beiser, RdW 2012/384, S. 361)
Nach Fellner sei das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt gleichheitswidrig, weil die Anonymität der Betroffenen gewahrt werde und keine Verpflichtung zur Repatriierung der Vermögenswerte bestehe. Beiser hingegen vertritt die Ansicht, dass dieses Zusammenarbeitsabkommen mehr Gleichheit und Steuergerechtigkeit im Vergleich zur Ausgangslage vor diesem Abkommen schaffe.
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