Steuerrecht

Schafft eine Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Schweiz mehr Gleichheit?

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Fellner 1 kommt zum Ergebnis, das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt sei gleichheitswidrig, weil die "Anonymität der Betroffenen" (Abgabenhinterzieher) gewahrt werde und "keine Verpflichtung zur Repatriierung der Vermögenswerte bestehe".

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Artikel-Nr.
RdW 2012/384

18.06.2012
Heft 6/2012