Fellner 1 kommt zum Ergebnis, das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt sei gleichheitswidrig, weil die "Anonymität der Betroffenen" (Abgabenhinterzieher) gewahrt werde und "keine Verpflichtung zur Repatriierung der Vermögenswerte bestehe".
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