(Egger, RWZ 2008/95, S. 353)
In seiner kritischen Analyse des geltenden Konzernbilanzrechts kommt der Autor zur Ansicht, dass der Konzernabschluss durch das Fehlen eines entsprechenden Konzernrechtes lediglich das Bild eines fiktiven Konstrukts wiedergibt, wogegen Investoren mit realen Un-
ternehmen in Rechtsbeziehungen treten, über deren Bonität und Wirtschaftlichkeit der Konzernabschluss keinerlei Auskunft gibt.
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