Das Scheme of Arrangement - im angloamerikanischen Rechtsraum ein weit verbreitetes Rechtsinstitut zur Restrukturierung von Unternehmen - wird zunehmend auch von Unternehmen in Kontinentaleuropa als attraktive Alternative zu restriktiveren nationalen Verfahren entdeckt, und jüngst diente erstmals ein englisches Scheme of Arrangement auch der Restrukturierung einer deutschen Gesellschaft.1 Durch ein weites Zuständigkeitsverständnis englischer Gerichte und den Anerkennungsmöglichkeiten des europäischen Zivilverfahrensrechts (und auch des internationalen Privatrechts) können so Restrukturierungsmaßnahmen durch Mehrheitsentscheid etwa von Gläubigern oder Gesellschaftern gerichtlich genehmigt und den ablehnenden Minderheiten aufgezwungen werden. Der Beitrag beleuchtet Anwendungsbereiche und Vorteile von Schemes of Arrangement sowie Fragen hinsichtlich deren Behandlung vor österreichischen Gerichten.
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