(Toifl, RdW 2008/630, S. 688)
Seit 1. 8. 2008 wird in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr erhoben. Unentgeltliche Übertragungen an Stiftungen unterliegen aber weiterhin der Besteuerung. Zudem wurde auch die Besteuerung von Zuwendungen durch Stiftungen durch das SchenkMG 2008 umfassend neu gestaltet. Im Beitrag werden die Änderungen der Stiftungsbesteuerung im Überblick dargestellt.
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