(Novacek, RdW 2008/754, S. 818)
Bezugnehmend auf bisher erschienene - vom Autor zitierte - Literatur zu Fällen von Zuwendungen, die nicht als meldepflichtige Schenkungen gelten, führt er - ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben - weitere Vorgänge an, die sE nicht der Meldepflicht gem § 121a BAO unterliegen.
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