(Marschner, ZfS 2008/1, S. 20)
Die mit 1. 8. 2008 in Kraft getretene Meldepflicht für bestimmte Schenkungen gilt auch für Zuwendungen von in- und ausländischen Stiftungen an Begünstigte. Eine Änderung, die nach Ansicht des Autors wohl nicht beabsichtigt war. Er zeigt die Problemstellung auf und sucht Lösungswege für die Praxis. Seine Ausführungen betreffen sowohl österreichische Privatstiftungen als auch ausländische Stiftungen mit inländischen Begünstigten.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.