Schenkungen zwischen Ehegatten unterliegen der Schenkungssteuer. Das gilt auch für die Schenkung etwa des Hälfteanteils des Eigenheims oder der Eigentumswohnung, die die Ehegatten selbst bewohnen. Der Fall ist im Prinzip unproblematisch und führt für die Ehegatten zu keiner unvorhergesehenen Steuerbelastung. Denn daß die Schenkung steuerpflichtig ist, darauf wird spätestens der Notar hinweisen. Die Schenkungssteuer bewegt sich hier zumeist in einem erträglichen Rahmen, denn Bemessungsgrundlage ist der (in der Regel niedrige) Einheitswert.
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