Steuerrecht

Schenkungssteuer zwischen Ehegatten bei gemeinsamem Erwerb einer Eigentumswohnung (eines Eigenheims) - Zur geltenden Rechtslage und zur geplanten Änderung

Werner Doralt

Schenkungen zwischen Ehegatten unterliegen der Schenkungssteuer. Das gilt auch für die Schenkung etwa des Hälfteanteils des Eigenheims oder der Eigentumswohnung, die die Ehegatten selbst bewohnen. Der Fall ist im Prinzip unproblematisch und führt für die Ehegatten zu keiner unvorhergesehenen Steuerbelastung. Denn daß die Schenkung steuerpflichtig ist, darauf wird spätestens der Notar hinweisen. Die Schenkungssteuer bewegt sich hier zumeist in einem erträglichen Rahmen, denn Bemessungsgrundlage ist der (in der Regel niedrige) Einheitswert.

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Artikel-Nr.
RdW 1985, 87

01.03.1985
Heft 3/1985
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.