Arbeitsrecht

Schlichtungsanreiz durch das neue Arbeitsgerichtsgesetz der Türkei?

Univ.- Prof. Dr. Alpay Hekimler

Das neue Arbeitsgerichtsgesetz der Türkei ist am 1. 1.2018 in Kraft getreten. Die Eigenschaft des neuen Gesetzes besteht darin, dass der Gesetzgeber für bestimmte Fälle eine neue Form der Konflikt-lösung in Gestalt einer Zwangsschlichtung geschaffen hat. Ob jedoch das erklärte Ziel, die Gerichte zu entlasten sowie die Streitigkeiten schneller und kostengünstiger beizulegen, erreicht werden kann, bleibt offen.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/142

19.03.2018
Heft 3/2018
Autor/in
Alpay Hekimler

Univ.-Prof. Mag. Dr. Alpay Hekimler ist Gründungsdirektor des Sozialwissenschaftlichen Institutes der Namik Kemal Universität in Tekirdag, Vorstand des Departments für Industrielle Beziehungen und Arbeitsökonomie an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und Inhaber des Lehrstuhles Sozialpolitik. Er war Gastprofessor an der Karl-Franzens-Universität in Graz und ist Träger des Goldenen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich.

Publikationen:
Zahlreiche Veröffentlichungen über türkisches Arbeits- und Sozialrecht und Sozialpolitik in in- und ausländischen Fachzeitschriften. Autor und Herausgeber, Mitherausgeber von 14 Büchern.