Das neue Arbeitsgerichtsgesetz der Türkei ist am 1. 1.2018 in Kraft getreten. Die Eigenschaft des neuen Gesetzes besteht darin, dass der Gesetzgeber für bestimmte Fälle eine neue Form der Konflikt-lösung in Gestalt einer Zwangsschlichtung geschaffen hat. Ob jedoch das erklärte Ziel, die Gerichte zu entlasten sowie die Streitigkeiten schneller und kostengünstiger beizulegen, erreicht werden kann, bleibt offen.
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