Wirtschaftsrecht

Schlichtungsverfahren zwischen Wirtschaftstreuhändern als Prozeßvoraussetzung

Peter G. Mayr

§ 25 Abs 2 WTBO verpflichtet Wirtschaftstreuhänder, Streitigkeiten, die sich aus ihrer Berufsausübung untereinander ergeben, vor Beschreitung des Rechtsweges der Kammer zur Schlichtung vorzulegen. Nach einer Entscheidung des OLG Graz vom 16. 12. 1986, 1 R 193/86, bewirkt die Nichteinschaltung des Schlichtungsverfahrens die Unzulässigkeit des Rechtsweges; das OLG Graz hat daher die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurückgewiesen. Die Entscheidung steht allerdings mit der Rechtsprechung des OGH zu den vergleichbaren Bestimmungen anderer Berufsordnungen in Widerspruch.

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Artikel-Nr.
RdW 1988, 159

01.05.1988
Heft 5/1988
Autor/in
Peter G. Mayr

Dr. Peter G. Mayr ist Univ.-Prof. am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck.

Publikationen (Auswahl):

Europäisches Zivilprozessrecht (2011); Zivilprozessrecht (gemeinsam mit G. Kodek; 2011); Das Ende des Gerichtsjahrs, JAP 2010/2011, 172; Neuerungen im Außerstreitverfahren durch das BBG 2011, Zak 2011/306, 163; Neuerungen im Europäischen Zivilprozessrecht, Zak 2011/773, 407; Österreichisches Zivilprozessrecht unter europäischem Einfluss, in: Jahrbuch Zivilverfahrensrecht 2011, 151; Pro futuro – Betrachtungen über die Reform der österreichischen Zuständigkeitsordnung, JBl 2011, 492; Die Reform der österreichischen Gerichtsorganisation – Eine unendliche Geschichte, JRP 2011, 263; Entwicklung und aktueller Stand der Rechtsanwaltsausbildung, in: Jahrbuch Anwaltsrecht 2011, 161.