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Schließt eine garantierte Mindestverzinsung anteilsähnliche Genussrechte iSd § 8 Abs 3 Z 1 KStG aus?

MMag. Dr. Sabine Kirchmayr

Genussrechte iSd § 174 AktG werden ertragsteuerlich differenziert behandelt. Nach § 8 Abs 3 Z 1 KStG sind Ausschüttungen jeder Art auf Genussrechte, mit denen ein Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Liquidationsgewinn einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, als Einkommensverwendung anzusehen. Aufgrund dieser Bestimmung werden Genussrechte, die die Voraussetzungen nach § 8 Abs 3 Z 1 KStG erfüllen, ertragsteuerlich dem Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt („anteilsähnliche oder sozietäre Genussrechte“), während alle übrigen Genussrechte ertragsteuerlich wie Fremdkapital behandelt werden („obligationenähnliche Genussrechte“).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1997, 292

01.07.1997
Heft 13/1997
Autor/in
Sabine Kirchmayr

Univ.-Prof. Dr Sabine Kirchmayr-Schliesselberger ist Vorstand des Instituts für Finanzrecht an der juridischen Fakultät der Universität Wien. Sie ist Steuerberaterin in Wien. Ihre Forschungsschwerpunkte sind öffentliches Haushaltsrecht, Finanzausgleich, Konzern- und Unternehmenssteuerrecht sowie Besteuerung der Kapitalveranlagung.