Wirtschaftsrecht

„Schlüsselprobleme“ bei der Geschäftsraummiete

Gert Iro

Wieviele Haustorschlüssel muss der Vermieter dem Mieter von Geschäftsräumlichkeiten bei Fehlen einer diesbezüglichen Vereinbarung zur Verfügung stellen? Nach Ansicht des OGH nur einen!

Auch Geschäftsraummieter benötigen meistens einen Haustorschlüssel. Selbst wenn es sich um ein von der Strasse aus direkt zugängliches Geschäftslokal handeln sollte, kann ein Interesse am ungehinderten Zutritt zu den im Haus befindlichen Müll- und Altpapierbehältern und zu Keller- und Dachbodenabteilen bestehen, das vor allem bei Häusern mit Gegensprechanlage beeinträchtigt sein kann. Besonders augenfällig ist das Erfordernis eines Haustorschlüssels, wenn das geschäftlich genutzte Mietobjekt nur vom Inneren des Hauses aus erreichbar ist, wie dies oft bei Büroräumlichkeiten der Fall ist.

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 8

15.01.1996
Heft 1/1996
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.