Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen werden in ihrer Funktion analysiert, um deren Angemessenheit im Rahmen der gesetzlichen Höchstbetragsgrenze von 360 € monatlich zu beurteilen.
§ 68 Abs 1 EStG stellt "Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei".
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