Im Fall des Schneeballsystems rechnet der Bundesfinanzhof den betrogenen Anlegern (typisch Stillen) fiktive Gewinne zu. Das führt zu einer exzessiven, dem Leistungsfähigkeitsprinzip widersprechenden Besteuerung. In Wahrheit liegen Einlagenrückzahlungen vor. Die Zurechnung von Gewinnen ist eine willkürliche Fiktion.
Deutsche Anleger hatten sich als typisch stille Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft panamaischen Rechts („Ambros SA“, kurz: A; Verwaltungsrat in Liechtenstein) beteiligt. Geschäftsgegenstand war die spekulative Veranlagung. Renditen bis zu 6 % monatlich (72 % pa!) waren in Aussicht gestellt worden.
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