Die Unterscheidung ist von hoher praktischer Relevanz
In der Praxis kommt es mitunter vor, vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses die Absolvierung so genannter „Schnuppertage“ zu vereinbaren, die es dem Arbeitnehmer ermöglichen sollen, sich detailliertere Einblicke über die Strukturen und Arbeitsabläufe des bzw in dem Betrieb des zukünftigen Arbeitgebers zu verschaffen, um so besser beurteilen zu können, ob die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit diesem Arbeitgeber tatsächlich angestrebt wird. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, welche rechtlichen Grenzen dabei zu beachten sind.
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