Arbeitsrecht

Schranken für KAPOVAZ und Arbeit auf Abruf

Robert Rebhahn

Die Leistung von unselbständigen Diensten erfolgte lange Zeit überwiegend im Rahmen des sogenannten Normalarbeitsverhältnisses. Unter diesem Ideal- wie Realtypus kann man „ein kontinuierliches, auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes und auf einem Arbeitsvertrag beruhendes Vollzeitarbeitsverhältnis, bei dem die Arbeitsleistung in einem Betrieb und gegenüber einem AG erbracht wird“ verstehen1). Auf dieses Normalarbeitsverhältnis baut das Arbeitsrecht und dessen Arbeitnehmerschutz weitgehend auf. In letzter Zeit kommt es immer häufiger zu anderen Formen nichtselbständiger Arbeit, wie atypische Arbeitsverhältnisse oder arbeitnehmerähnliche Beschäftigung (zB Heimarbeit bei Angestelltentätigkeit). Hier sollen zwei Formen der atypischen Arbeitszeitgestaltung beleuchtet werden, die vor allem in Handelsbetrieben auch in Österreich vertreten sind.

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Artikel-Nr.
RdW 1989, 194

01.06.1989
Heft 6/1989
Autor/in
Robert Rebhahn

Dr. Robert Rebhahn ist Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien.

Publikationen:

Kommentierung des Werkvertrages in Schwimann, ABGB3 (2005); und der §§ 1151 ff ABGB im Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht.