Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Judikatur

Schriftformgebot für Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Eine Rückerstattung von Ausbildungskosten kann nur auf Basis einer schriftlichen Vereinbarung zwischen AG und AN verlangt werden, wobei dem Schriftlichkeitsgebot nur entsprochen wird, wenn die Vereinbarung von beiden Arbeitsvertragsparteien unterzeichnet wird. Wurde eine Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung nur vom AN unterzeichnet, ist dem Gebot der Schriftlichkeit nicht entsprochen und die Vereinbarung ist - gänzlich - unwirksam. (OGH 24. 4. 2024, 9 ObA 57/23g)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2024/391

14.08.2024
Heft 8/2024