Anmerkungen zu OGH 3 Ob 169/21f
Allgemein kaum in Frage gestellt wird, dass der Schuldner nach Insolvenzaufhebung für offene Masseforderungen nur bis zum Wert des übergebenen Vermögens haften soll. Gegenstand der vorliegenden Entscheidung war, ob auch der pfändbare Teil des Pensionseinkommens nach Insolvenzaufhebung ein solches übergebenes Vermögen darstellt.1
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.