(Kanduth-Kristen/Breschan, taxlex 1/2009, S. 4)
Bei Schuldzinsen aus ehemaligen betrieblichen Verbindlichkeiten stellt sich die Frage, wann diese als nachträgliche (negative) Einkünfte gemäß § 32 Z 2 EStG abzugsfähig sind. Der Artikel geht dieser Frage auf den Grund und setzt sich mit der in der Rsp entwickelten Linie kritisch auseinander.
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.