Steuerrecht aktuell

Schuldzinsenabzug bei der Veräußerung fremdfinanzierter Immobilien

Dr. Christoph Marchgraber

Die Besteuerung von Immobilienverkäufen wurde mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 (1. StabG 2012)2 grundlegend reformiert.3 Sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich unterliegt die Veräußerung von Immobilien gem § 30a Abs 1 und Abs 3 EStG nunmehr einem besonderen Steuersatz von 25 %. Um einen Gleichklang mit der Besteuerung von Kapitalvermögen zu gewährleisten, wurden auch § 20 Abs 2 EStG und § 12 Abs 2 KStG erweitert.4 Demnach unterliegen Aufwendungen und Ausgaben, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit "sonderbesteuerten" Immobilienverkäufen stehen, einem Abzugsverbot. Beim Verkauf fremdfinanzierter Immobilien stellt sich die Frage, ob davon auch Schuldzinsen erfasst sind.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2013/700

05.09.2013
Heft 17/2013
Autor/in
Christoph Marchgraber

Priv.-Doz. Dr. Christoph Marchgraber ist Partner bei der KPMG in Wien.