Konsistente Einmalerfassung versus diskriminierende Doppelbesteuerung
Das arm’s length-Prinzip sichert in der Regel eine ausgewogene Aufteilung der Ertragsteuerbefugnis für marktkonforme Zinsen bei Krediten zwischen verbundenen Unternehmen. Zinsabzugsschranken dürfen unionsrechtlich ausländische Kreditgeber nicht diskriminieren und dürfen die in einem DBA vereinbarte Aufteilung der Ertragsteuerbefugnis nicht unterlaufen. Zinsabzugsschranken sind nur zur Abwehr von Missbrauch durch künstliche Gestaltungen oder unzulässigen Steuerwettbewerb sachlich zu rechtfertigen. Eine maximale Ertragsteuerautonomie der Staaten und eine konsistente Einmalerfassung des Markteinkommens erfordern eine Neuausrichtung der internationalen Aufteilung der Ertragsteuerbefugnis nach dem Ort der Markteinkommenserzielung.
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