Wirtschaftsrecht

Schutz der Minderheit durch Treuepflicht des Großaktionärs?

Christian Nowotny

1. Der mit 96 % der Anteilsrechte dominierende Großaktionär ist gleichzeitig Hauptabnehmer der Gesellschaft (ca 80 % des Umsatzes entfallen auf ihn). Der Zusammenschluß mit der Untergesellschaft wird in der Weise vorbereitet, daß ein Auflösungsbeschluß gefaßt wird, nachdem bereits mit den Organen der Gesellschaft Gespräche über die Konditionen der Veräußerung des Unternehmens an den Hauptgesellschafter im Rahmen der bevorstehenden Liquidation geführt worden sind.

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Artikel-Nr.
RdW 1988, 341

01.09.1988
Heft 9/1988
Autor/in
Christian Nowotny

em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny ist Professor am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied des Prüfungsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.