(Sulz/Oberkleiner, SWK 27/2009, S 809)
Mit 31. 12. 2009 läuft die sog Aufschuboption zur Beibehaltung der steuerlichen Gewinnermittlungsart von nicht im Firmenbuch eingetragenen Gewerbebetrieben aus. Manche Betriebe müssen daher ab dem 1. 1. 2010 in die Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs 1 EStG wechseln. Dies führt insb zur Steuerhängigkeit von bisher steuerfreiem Grund und Boden des Anlagevermögens. Die Autoren gehen der Frage nach, ob in diesen Fällen die Immobilien trotzdem vor der Steuerpflicht "gerettet" werden können.
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