Der Fachsenat für Amtshaftungssachen hatte in jüngerer Zeit mehrere Entscheidungen zur Frage zu treffen, wann der Einzelne haftungsrechtlichen Schutz vor dem Versagen des Staates bei der Abwehr von Gefahren genießen sollte. Die ausführliche Entscheidung in der medienwirksamen "Causa Ischgl" ist die prominenteste davon und sticht auch rechtlich hervor, weil der OGH in ihr den haftungsrechtlichen Schutz für das zivilrechtlich höchstrangige Gut - Leben und Gesundheit - verneint hat. Diese Entwicklung bringt eine zentrale Frage erneut ans Licht: Welche Gesichtspunkte können eine überzeugende Abgrenzung des amtshaftungsrechtlichen Gesundheitsschutzes leisten? Dieser Frage gehen die folgenden Zeilen mit besonderem Schwerpunkt auf der Ischgl-Entscheidung nach.
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