Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2004 wird die Besteuerung ausländischer Investmentfonds grundlegend neu geregelt. Diese Änderungen sollen im Lichte desVfGH -Erkenntnisses vom15.10.2004G 49 50/04-8, kritisch beleuchtet werden.
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2004 (AbgÄG 2004) werden mehrere Änderungen im Bereich der Besteuerung von Investmentfonds vorgenommen. Ein wesentlicher Grund dafür war die Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens durch den VfGH, durch welches die Verfassungskonformität des § 40 Abs 2 Z 2 erster und zweiter Satz (steuerlicher Vertreter) und des § 42 Abs 2 InvFG 1) (Schätzungsbesteuerung) geprüft wurde2). Das Erkenntnis ist noch während des Gesetzgebungsverfahrens ergangen, sodass dem Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben war, auf die Aussagen des VfGH verfassungskonform zu reagieren. Ob dies gelungen ist, soll im Folgenden untersucht werden, wobei auf die gemeinschaftsrechtliche Thematik nicht näher eingegangen werden soll3).
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