Mit dem im Beitrag besprochenen Erkenntnis habe das BFG darüber zu entscheiden gehabt, ob die an den Beschwerdeführer (Bf) ausbezahlte Schweizer Arbeitslosenentschädigung in Ö steuerpflichtig oder nach § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG 1988 steuerfrei war. Der Schwerpunkt der Entscheidung habe in der Beurteilung der Frage bestanden, ob die Schweizer Arbeitslosenentschädigung mit dem österr Arbeitslosengeld vergleichbar sei.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.