Mit 1. 1. 2024 sei es nicht nur zu einer Erhöhung der Steuerfreiheit für die SEG-Zulagen und Zuschläge für SFN-Arbeit gekommen, sondern auch zu einer umfangreichen Änderung der Textierung der LStRl 2002 betreffend SEG-Zulagen. Weiters gebe es noch ein interessantes Judikat betreffend "Infektionszulage" in einem Kontaktlinseninstitut.
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