Eine systematische und grundrechtskonforme Sicht des § 29 FinStrG und der §§ 212, 217 und 230 BAO
Kann eine verspätete Entrichtung von Abgaben im Rahmen einer Selbstanzeige durch einen Antrag auf Stundung saniert werden? - Der Beitrag sucht eine systemkonsistente und sachgerechte Lösung nach Art 7 B-VG.
Eine Selbstanzeige wird nach § 29 FinStrG erstattet. Die offen gelegten Abgaben werden in der Folge vom Finanzamt mit Bescheid festgesetzt und binnen einer Frist von einem Monat zur Zahlung vorgeschrieben. Der Abgabepflichtige entrichtet die vorgeschriebenen Abgaben mit
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