(Plückhahn/Schrottmeyer, SWK 18/2009, S 574)
Derzeit werden Abgabenpflichtige vonseiten der Finanzbehörden informiert, dass sie ausländische Kapitalerträge erzielt haben, die sie bisher nicht erklärten. Gleichzeitig werden sie aufgefordert, die versäumten Handlungen nachzuholen. Die Autoren untersuchen, inwieweit durch derartige Mitteilungen die Sperrwirkungen des § 29 Abs 3 FinStrG eintraten, die eine rechtzeitige strafbefreiende Selbstanzeige ausschließen.
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