Mit dem Stabilitätsgesetz 20122 hat der Gesetzgeber eine neue Form der Haftung bei Selbstberechnung der ImmoESt eingeführt. Die Selbstberechnung von Steuern/Gebühren ist - mit Blick auf die Grunderwerbsteuer, Gesellschaftsteuer sowie Gebühren nach dem GebG - für den Parteienvertreter kein Neuland.3 Im Rahmen dieses Beitrages interessiert die Frage, ob Fehler im Zusammenhang mit der Selbstberechnung von Steuern/Gebühren, die zu einer Haftung führen, in der Berufshaftpflichtversicherung der Parteienvertreter gedeckt sind. Auf die Haftung wegen Fehlern im Zusammenhang mit der Selbstberechnung von Steuern/Gebühren wird insoweit eingegangen, als dies für die Prüfung und Beurteilung der deckungsrechtlichen Fragen notwendig ist.
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