Wirtschaftsrecht

Selbstberechnung von Steuern/Gebühren: Haftung und Versicherung des Parteienvertreters

Dr. Hermann Wilhelmer

Mit dem Stabilitätsgesetz 20122 hat der Gesetzgeber eine neue Form der Haftung bei Selbstberechnung der ImmoESt eingeführt. Die Selbstberechnung von Steuern/Gebühren ist - mit Blick auf die Grunderwerbsteuer, Gesellschaftsteuer sowie Gebühren nach dem GebG - für den Parteienvertreter kein Neuland.3 Im Rahmen dieses Beitrages interessiert die Frage, ob Fehler im Zusammenhang mit der Selbstberechnung von Steuern/Gebühren, die zu einer Haftung führen, in der Berufshaftpflichtversicherung der Parteienvertreter gedeckt sind. Auf die Haftung wegen Fehlern im Zusammenhang mit der Selbstberechnung von Steuern/Gebühren wird insoweit eingegangen, als dies für die Prüfung und Beurteilung der deckungsrechtlichen Fragen notwendig ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2013/263

17.05.2013
Heft 5/2013
Autor/in
Hermann Wilhelmer

Dr. Hermann Wilhelmer ist Haftpflicht- und Versicherungsspezialist für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe und Geschäftsführer der von Lauff und Bolz Versicherungsmakler GmbH.

Publikationen:
Zur Aliquotierung der Abwehrkosten in der Berufshaftpflichtversicherung – zugleich eine Besprechung von OGH 7 Ob 60/13v, in ZFR 2015, 53; ders, Die Serienschadenklausel in der Berufshaftpflichtversicherung – zugleich eine Besprechung von OGH 7 Ob 70/14s, ZFR 2015, 253; Wilhelmer/Wagner/Wolfbauer, Kein Entgeltcharakter der gesellschaftsfinanzierten D&O-Prämie, ZFR 7/2016, 315.