Aufgrund der neuerlichen Senkung des Basiszinssatzes ab 18. 12. 2024 auf nunmehr 2,53 % sinken mit diesem Tag auch folgende Zinssätze:
Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge, die trotz Fälligkeit nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind, betragen ab 1. 1. 2025 7,03 %.
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