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Senkung des Basiszinssatzes

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Aufgrund der neuerlichen Senkung des Basiszinssatzes ab 12. 3. 2025 auf nunmehr 2,03 % sinken mit diesem Tag auch folgende Zinssätze:

Unverändert bleibt der Verzugszinssatz nach § 59 ASVG für rückständige SV-Beiträge (7,03 % im gesamten Jahr 2025).

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Artikel-Nr.
RdW 2025/184

10.04.2025
Heft 4/2025