Aufgrund der neuerlichen Senkung des Basiszinssatzes ab 12. 3. 2025 auf nunmehr 2,03 % sinken mit diesem Tag auch folgende Zinssätze:
Unverändert bleibt der Verzugszinssatz nach § 59 ASVG für rückständige SV-Beiträge (7,03 % im gesamten Jahr 2025).
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.