Aufgrund der neuerlichen Senkung des Basiszinssatzes ab 11. 6. 2025 auf nunmehr 1,53 % sinken mit diesem Tag auch folgende Zinssätze:
Unverändert bleibt der Verzugszinssatz nach § 59 ASVG für rückständige SV-Beiträge (7,03 % im gesamten Jahr 2025).
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