Die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen 2005 beschäftigen die Öffentlichkeit und die Medien: Entgegen den offensichtlichen Erwartungen vieler (vor allem kleiner und mittlerer) Kapitalgesellschaften werden die KöSt-Vorauszahlungen ab 2005 nicht automatisch in der Relation zur Absenkung des Steuersatzes von 34 % auf 25 % (also um rd 26,47 %) reduziert. Wer die Steuersenkung schon bei den Vorauszahlungen 2005 lukrieren will, muss vielmehr einen gesonderten Herabsetzungsantrag stellen, für den gemäߧ 26c Z 5 KStGidF SteuerreformG 2005 allerdings qualifizierte Voraussetzungen gelten (insbesondere Darlegung der Gewinnerwartungen für 2005). Der folgende Beitrag stellt die geltende Rechtslage dar, weist auf kürzlich dem BMF vorgelegte Vereinfachungsvorschläge der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hin und erörtert eine zu den Medienberichten betreffend die KöSt-Vorauszahlungen 2005 ergangene Presseinformation des BMF vom 11. 2. 2005.
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