Bundesweiter Fachbereich

Server als Betriebsstätte

Mag. Elisabeth Plank / Bundesweiter Fachbereich

Die gegenständliche Information gibt Auskunft darüber, ob bzw unter welchen Voraussetzungen ein Server geeignet ist, eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte zu begründen.

Ein im Drittland ansässiger Unternehmer D bietet Glücksspiele über das Internet an und mietet dafür von einem österreichischen Unternehmer einen Server, über den die Internetglücksspiele abgewickelt werden. Der Server befindet sich im Eigentum des österreichischen Unternehmers und ist in Wien aufgestellt. Der Unternehmer D hat in Österreich weder eigenes Personal angestellt noch eigene Sachmittel.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2008/834

01.09.2008
Heft 17/2008
Autor/in

Mag. Elisabeth Plank ist Fachexpertin in der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist sie als Vortragende und Fachautorin auf dem Gebiet der Umsatzsteuer tätig.