Internationales Steuerrecht

Server-Betriebsstätten im Abkommensrecht

Prof. Dr. Stefan Bendlinger

Anmerkungen zu BFG 10. 12. 2024, RV/2100420/2023

In einer Entscheidung des BFG v 10. 12. 2024, RV/2100420/2023 hatte das Gericht darüber zu befinden, ob ein in Österreich ansässiger (Einzel-)Unternehmer, der über einen in Lettland gelegenen "Virtual Private Server" (VPS) eine Kryptowährung geschürft hatte, dadurch eine feste Geschäftseinrichtung iSd Art 5 Abs 1 des österreichisch-lettischen DBA (DBA-LTU)1 begründet hatte, die es ihm ermöglicht hätte, die durch das Mining erwirtschafteten Gewinne gemäß Art 7 iVm Art 23 Abs 1 lit a DBA-LTU unter Progressionsvorbehalt in Österreich freistellen zu können. Da der Unternehmer keine Verfügungsgewalt über den in Litauen befindlichen Server, sondern nur über die Rechenkapazitäten erlangt hatte, kam das BFG zu dem Ergebnis, dass die für den Bestand einer Betriebsstätte notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben waren. Der folgende Beitrag analysiert die rechtliche Würdigung durch das BFG, setzt sich mit den für die Begründung einer abkommensrechtlichen (Server-)Betriebsstätte notwendigen Tatbestandsmerkmalen auseinander und nimmt zu der Anschlussfrage Stellung, ob und allenfalls welcher Gewinnanteil einer im Ausland gelegenen Server-Betriebsstätte zugeordnet werden könnte.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2025/446

05.09.2025
Heft 17/2025
Autor/in
Stefan Bendlinger

Prof. Dr. Stefan Bendlinger ist Steuerberater und Senior Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz und Wien. Er ist Fachautor, Vortragender und Lektor an Universitäten und Fachhochschulen. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der KSW und facheinschlägiger Gremien in Österreich und im Ausland.