Überlegungen zum Verordnungs-Vorschlag der Europäischen Kommission
Während der Finanzkrise haben mehrere Mitgliedstaaten zur Wahrung der Finanzmarktstabilität Restriktionen im Hinblick auf die Durchführung von Leerverkäufen erlassen und bspw Handelsverbote vorgesehen. Zwei Jahre später hat sich die Kommission in einem aktuellen Regulierungsentwurf für die prinzipielle Zulässigkeit von Leerverkäufen ausgesprochen und will lediglich einzelne ungedeckte Leerverkäufe untersagen. Der nachfolgende Artikel erörtert diese regulatorische Trendwende und diskutiert wesentliche Eckpunkte des vorgelegten VO-Entwurfs.
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