Wirtschaftsrecht

Short Selling - Transparenz statt Verbot

Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber / Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Überlegungen zum Verordnungs-Vorschlag der Europäischen Kommission

Während der Finanzkrise haben mehrere Mitgliedstaaten zur Wahrung der Finanzmarktstabilität Restriktionen im Hinblick auf die Durchführung von Leerverkäufen erlassen und bspw Handelsverbote vorgesehen. Zwei Jahre später hat sich die Kommission in einem aktuellen Regulierungsentwurf für die prinzipielle Zulässigkeit von Leerverkäufen ausgesprochen und will lediglich einzelne ungedeckte Leerverkäufe untersagen. Der nachfolgende Artikel erörtert diese regulatorische Trendwende und diskutiert wesentliche Eckpunkte des vorgelegten VO-Entwurfs.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/330

16.06.2011
Heft 6/2011
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.

Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.