Das Verbot der Einlagenrückgewähr solle das Stammkapital einer Kapitalgesellschaft als dauernden Grundstock absichern und die Befriedigung der Gläubiger gewährleisten. Die Autoren behandeln die Frage, ob auch downstream-Sicherheiten für Kreditverbindlichkeiten gemeinsamer Tochtergesellschaften gegen das Einlagenrückgewährverbot verstoßen können.
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