(Winkler, SWK 27/2009, S 816)
Mit Erk 28. 5. 2009, 2006/15/0360, hat der VwGH ausgesprochen, dass Einkünfte aus einer Aufsichtsratstätigkeit der natürlichen Person zuzurechnen sind und es sich um eine steuerlich unbeachtliche Vorwegverfügung handelt, wenn die Einkünfte dem Dienstgeber zustehen. Diese Entscheidung wird vom Autor zum Anlass genommen werden, die in der Praxis nicht einheitliche steuerliche Behandlung bei der Zahlung von Aufsichtsratsvergütungen an andere juristische Personen, insb Konzerngesellschaften, zu untersuchen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.