Die Lösung eines Gewerbescheines "Unternehmensberatung" führe auch bei einer Steuerberatungs-GmbH zu einer Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer. Habe der wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer das "Opting-out" (§ 5 GSVG) in der Krankenversicherung genutzt und in die UNIQA-Gruppen-Krankenversicherung optiert, stelle sich die Frage, ob dies sowohl für die selbstständigen Einkünfte als auch für die Ausschüttung in der GmbH gelte. Das BVwG habe sich mit der E BVwG 16. 8. 2024, L503 2284058-1/7E, so einen Fall angesehen und die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung bejaht. Wieso diese Entscheidung lt Ansicht des Autors gegen die Regelungen des "Opting-out" (§ 5 GSVG) verstoße, wird im Artikel ausfl dargestellt.
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