Bei aller Sympathie für zahlreiche Preisträger der ORF-Millionenshow: Die vereinnahmten Gelder unterliegen im Rahmen der Sonstigen Einkünfte der österreichischen Einkommensteuer. Die in den Einkommensteuerrichtlinien verfügte generelle Nichtsteuerbarkeit der in Quizveranstaltungen erzielten Preise ist bei gebotener leistungsfähigkeits- und gleichheitskonformer Auslegung des Gesetzes nicht haltbar. Eine mögliche Steuerfreistellung bleibt dem Gesetzgeber vorbehalten.
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Prof. Dr. MMag. Peter Pülzl, LL.M. ist Steuerberater; Forschungs- und Lehrtätigkeit am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht (Finanzrecht) der Universität Innsbruck; Mitglied des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der KSW und der Kommission für Tiroler Steuerfragen; Prüfungskommissär der KSW; Fachautor und Fachvortragender.