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Sind Gewinne aus der Millionenshow nicht steuerbar?

StB MMag. Dr. Peter Pülzl, LL.M.

Bei aller Sympathie für zahlreiche Preisträger der ORF-Millionenshow: Die vereinnahmten Gelder unterliegen im Rahmen der Sonstigen Einkünfte der österreichischen Einkommensteuer. Die in den Einkommensteuerrichtlinien verfügte generelle Nichtsteuerbarkeit der in Quizveranstaltungen erzielten Preise ist bei gebotener leistungsfähigkeits- und gleichheitskonformer Auslegung des Gesetzes nicht haltbar. Eine mögliche Steuerfreistellung bleibt dem Gesetzgeber vorbehalten.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2005/288

15.04.2005
Heft 8/2005
Autor/in
Peter Pülzl

Prof. Dr. MMag. Peter Pülzl, LL.M. ist Steuerberater; Forschungs- und Lehrtätigkeit am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht (Finanzrecht) der Universität Innsbruck; Mitglied des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der KSW und der Kommission für Tiroler Steuerfragen; Prüfungskommissär der KSW; Fachautor und Fachvortragender.